Kryptohandel und Steuern
Februar 11, 2025

Krypto Trading Steuern


Inhaltsverzeichnis

Kryptowährungen sind wahre Revolutionäre der Finanzwelt, trotzdem müssen sie sich den Steuern beugen. In Deutschland gelten virtuelle Währungen als sonstige Wirtschaftsgüter, weshalb der Verkauf steuerlich als privates Veräußerungsgeschäft behandelt wird. Ab 1000 Euro beginnt der steuerliche Aufschlag. Doch was passiert, wenn beim Trading Verluste entstehen? Wo gibt man die Steuern an? Und funktioniert Krypto Trading auch steuerfrei? Hier erfährst Du alles, was Du zur Kryptowährung, ihrem Verkauf und ihrer Besteuerung wissen musst.

Was ist Krypto Trading?

Krypto Trading bezeichnet den Kauf, Verkauf und Handel von Kryptowährungen auf speziellen Plattformen oder Börsen. Das Ziel des Krypto Tradings ist einfach: durch Kursveränderungen Gewinne erzielen. Damit ähnelt das Trading dem klassischen Aktienhandel, unterscheidet sich allerdings durch seine deutlich höhere Dynamik und Volatilität. Außerdem wird es unabhängig von zentralen Behörden gehandelt, weshalb der Markt rund um die Uhr offen ist. Es gibt Trader, die sich darauf spezialisiert haben, mittels Marktdaten, technischen Analysen und diversen, bewährten Strategien, Kryptowährungen niedrig einzukaufen und anschließend besonders gewinnbringend zu verkaufen. 

Was sind Kryptowährungen und wie werden sie besteuert?

Als digitale oder virtuelle Währungen basieren Kryptowährungen auf der sogenannten Blockchain-Technologie. Sie machen dezentrale und transparente Transaktionen komplett ohne Banken möglich. Bitcoin, Ethereum, Ripple und Solana führen das Ranking der virtuellen Währungen an, doch der Pool ist groß: derzeit sind über 10.000 verschiedene Währungen auf dem Markt. Alle lassen sich als Zahlungsmittel und Investitionsobjekt nutzen. Sobald mit ihnen Handelsgewinne oder Verluste erzielt werden, gelten sie gemäß § 23 EstG als privates Veräußerungsgeschäft. 

Das bedeutet: Verkaufst Du Kryptowährungen innerhalb eines Jahres nach dem Kauf, musst Du alle Gewinne über 1000 Euro in Deiner Steuererklärung angeben. Besitzt Du die Kryptowährungen allerdings schon länger als ein Jahr, sind die daraus erzielten Gewinne steuerfrei, auch, wenn eine wirtschaftliche Zwischennutzung wie Staking oder Lending erfolgt. Du bist Dir unsicher, was die Dokumentation, Besteuerung und den Handel selbst angeht? Kein Problem: Es gibt zahlreiche Krypto-Steuer-Tools, die genau darauf spezialisiert sind und Dir das Leben erleichtern. Zu den bekanntesten gehören beispielsweise CoinTracking und Blockpit – sie helfen Dir dabei, Deine Transaktionen übersichtlich zu dokumentieren und steuerlich korrekt aufzubereiten. Und wenn es mal besonders kompliziert wird, zögere nicht und wende Dich an einen Steuerberater.

Steuerliche Unterscheidung: Krypto-Handel vs. langfristige Anlage

In Deutschland hängt die Besteuerung von Kryptowährungen maßgeblich davon ab, ob diese kurzfristig gehandelt oder langfristig gehalten werden. Finden Kauf und Verkauf innerhalb eines Jahres statt, müssen die Gewinne mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden. Dieser kann je nach Einkommen bis zu 45 % betragen. Es gibt auch eine jährliche Freigrenze, die im Januar 2024 von 600 Euro auf 1.000 Euro pro Jahr angehoben wurde. Wird diese nicht überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerfrei. Und auch wer Bitcoin und Co. länger als ein Jahr hält, kann aufatmen: Nach Ablauf der ein Jahr langen Haltefrist müssen die Gewinne nicht mehr versteuert werden. 

Alle wichtigen Unterschiede auf einen Blick:

  1. Haltedauer: Liegt der Zeitraum zwischen Kauf und Verkauf unter einem Jahr, fallen Steuern an. Liegt er darüber, sind Gewinne steuerfrei.
  2. Verlustverrechnung: Verluste aus kurzfristigem Handel können mit anderen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.
  3. Dokumentationspflicht: Sämtliche Transaktionen sollten präzise dokumentiert werden, insbesondere bei kurzfristigem Handel. So behältst Du jederzeit den Überblick über Haltefristen und Deine Finanzen.

Besteuerung von Krypto-Gewinnen

Verkäufe innerhalb der Haltefrist bzw. Spekulationsfrist von einem Jahr unterliegen ausnahmslos der Einkommensteuer. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Gewinn durch den Tausch in Fiat-Währungen wie dem Euro, andere Kryptowährungen oder beim Einkauf erzielt wurde. Der steuerpflichtige Gewinn ergibt sich stets aus der Differenz zwischen Verkaufspreis und Kaufpreis minus der eventuellen Händlerprovision und sonstigen Transaktionskosten. Bei der genauen Berechnung wird das sogenannte First-in-First-out-Prinzip – kurz FiFo – angewendet. Der Name sagt es bereits: Bei diesem Berechnungsprinzip gelten alle zuerst gekauften Coins auch als zuerst verkauft. 

Ein Beispiel:

  • Kauf: 0,5 BTC im März 2019 für 6.000 € und 1 BTC im Juli 2020 für 9.000 €.
  • Verkauf: 1 BTC im April 2021 für 50.000 €.
  • Ergebnis: Die 0,5 BTC aus 2019 bleiben steuerfrei, da die Haltefrist überschritten ist. Der Gewinn von 20.500 € aus den verbleibenden 0,5 BTC wird hingegen versteuert.

Alternativ zum First-in-First-out-Prinzip gibt es das Last-in-First-out (LIFO). Hierbei werden die zuletzt erworbenen Coins zuerst verkauft. Aber Achtung: Die LIFO-Methode findet in Deutschland derzeit keine Anwendung, da laut dem Entwurf eines Schreibens des Bundesfinanzministeriums vom 17.06.2021 die FIFO-Methode gesetzlich vorgeschrieben ist. Finanzämter akzeptieren LIFO deshalb erfahrungsgemäß nicht.

Unser Tipp: Um steuerfreie Langzeitbestände von Coins zu schützen, empfiehlt es sich, separate Wallets für langfristige Anlagen und kurzfristigen Handel zu führen. Die Einhaltung der steuerlichen Vorschriften erfordert eine präzise Dokumentation aller Transaktionen – im Zweifel solltest Du Dich an einen Steuerberater wenden.

Krypto Trading: Verluste steuerlich geltend machen

Auch Verluste aus dem Krypto Trading können steuerlich nützlich sein. Werden Coins mit Verlust verkauft, lassen sich diese mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen – entweder im gleichen Steuerjahr oder durch einen Verlustvortrag auf zukünftige Jahre. Auch ein Verlustrücktrag ins Vorjahr ist möglich, falls dort Gewinne erzielt wurden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Verluste realisiert werden müssen. Das bedeutet, dass sie erst durch den tatsächlichen Verkauf oder Tausch der Kryptowährungen entstehen. Außerdem müssen sie innerhalb der Spekulationsfrist anfallen. Entsprechend sinnvoll kann es manchmal sein, bei drohenden Verlusten den Verkauf gezielt innerhalb des ersten Jahres zu realisieren. 

Nicht abzugsfähig sind hingegen Verluste durch einen Krypto-Diebstahl. Der Grund: Ein Diebstahl gilt steuerlich nicht als Veräußerungsgeschäft. Das kann besonders dann ärgerlich sein, wenn ein Diebstahl innerhalb der Jahresfrist auftritt und besonders groß ausfällt.

Das ist an Krypto-Steuern besonders

Krypto-Steuern unterscheiden sich durch einige Kniffe von klassischen Kapitalanlagen. Der wohl größte Kniff: Schon der Tausch von Kryptowährungen wird steuerlich wie ein Verkauf behandelt. Gewinne oder Verluste entstehen dabei aus der Differenz zwischen dem ursprünglichen Kaufpreis der getauschten Coins und dem Marktwert der neu erhaltenen Coins. Auch bei der Zahlung mit Kryptowährungen wird es interessant, denn Krypto als Zahlungsmittel für Waren oder Dienstleistungen gilt ebenfalls als „Verkauf“. Hier zählt die Differenz zwischen dem Anschaffungspreis der Kryptowährung und dem Wert der bezahlten Leistung. 

Krypto Trading in der Steuererklärung

Wer mit Kryptowährungen handelt, muss Gewinne und Verluste korrekt in der Steuererklärung angeben. Dazu dient die „Anlage SO“ in der Einkommensteuererklärung, die für sonstige Einkünfte steht. In ihrer Rubrik „Einheiten virtueller Währungen und / oder sonstige Token“ müssen alle Gewinne und Verluste aus dem Krypto Trading eingetragen werden. Die Angaben müssen dabei so detailliert wie möglich sein und reichen von der Art der Coins, den Anschaffungs- und Verkaufszeitpunkten, dem Veräußerungspreis, Kaufpreis und möglichen Werbungskosten wie Transaktionsgebühren. 

Achtung bei der Freigrenze: Sobald die jährlichen Gewinne 1000 Euro überschreiten, ist nicht nur der Betrag ab 1000 Euro steuerpflichtig, sondern die gesamte Summe. Zusätzliche Einkünfte aus Staking, Lending oder Mining über der entsprechenden Freigrenze von 256 Euro gehören außerdem in den Bereich „Leistungen“ der Steuererklärung.

Krypto Trading Steuern und Forex Freiheit: Wissen ist Freiheit

Krypto Trading und Steuern hängen eng miteinander zusammen, sorgen aber nicht selten für Verwirrung. Hier kommen wir bei Forex Freiheit ins Spiel, denn wir sind da, um Deine Verwirrung in Wissen zu verwandeln. Wir geben Dir einerseits die Tools fürs Krypto Trading in die Hand und vermitteln Dir andererseits die richtigen Strukturen und Strategien für ein gewinnbringendes Handeln. 

Unser Hinweis und Tipp zum Thema Krypto und Steuern: Steuerberater konsultieren! Bitte beachte, dass die Informationen auf dieser Seite und in unseren Kursen nicht auf Deine persönliche Situation abgestimmt sind. Da die steuerlichen Anforderungen je nach Zeitpunkt, Land und individueller Situation stark variieren können, empfehlen wir Dir deshalb dringend, einen qualifizierten Steuerberater hinzuzuziehen. Er hilft Dir dabei, Deine steuerliche Lage korrekt zu beurteilen, sodass Du jederzeit rechtssicher handelst.

Bist Du bereit, den Krypto-Markt kennenzulernen? Starte jetzt Deine Reise in die Welt der Kryptowährungen – mit fundiertem Wissen, der richtigen Unterstützung und Forex Freiheit an Deiner Seite!

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann sind Steuern bei Krypto fällig?

In Deutschland fallen Steuern auf Kryptowährungen an, wenn innerhalb der einjährigen Haltefrist Gewinne erzielt werden. Sobald das Trading nach Ablauf der Haltefrist Gewinne abwirft, ist die Gewinnsumme steuerfrei.

Wie viel Kryptogewinn ist steuerfrei?

Ab dem 1. Januar 2024 wurde die steuerliche Freigrenze von 600 Euro auf 1.000 Euro pro Jahr angehoben. Überschreiten die Gewinne die Freigrenze, wird der gesamte Betrag versteuert. 

Muss man Krypto in jedem Fall versteuern?

Nicht unbedingt. Wenn Du Deine Kryptowährungen länger als ein Jahr hältst, sind die Gewinne aus dem Verkauf steuerfrei. Auch wenn Du im Rahmen kurzfristiger Transaktionen weniger als 1.000 Euro Gewinn pro Jahr erzielst, fällt keine Steuer an. 

Wie kann Forex Freiheit Krypto Tradern helfen?

Forex Freiheit hilft Krypto Tradern dabei, die Grundlagen und fortgeschrittenen Handelsstrategien zu erlernen und zu verstehen. Außerdem erhalten die Trader Unterstützung beim Kapitalmanagement und beim Umgang mit der gängigsten Handelssoftware. Mit Forex Freiheit können Trader ihr Wissen festigen und erfolgreicher in den Handel durchstarten. 

Disclaimer: Forex Freiheit bietet keine steuerliche Beratung an. Alle bereitgestellten Informationen dienen lediglich zu allgemeinen Bildungszwecken und sollten nicht als steuerliche, rechtliche oder finanzielle Beratung verstanden werden. Die dargestellten Inhalte beziehen sich auf das Steuerrecht in Deutschland und können in anderen Ländern abweichen. Bei individuellen Fragen oder Unsicherheiten empfehlen wir, sich an einen qualifizierten Steuerberater zu wenden.

Jürgen Wechsler

CEO und Gründer von Forex Freiheit

Als Ex-Investmentbanker, ist er nicht nur ein angesehener Experte des FOREX-Markts, sondern auch ein unverzichtbarer Mentor für alle, die ihr finanzielles Schicksal in die eigenen Hände nehmen wollen. Mit mehr als 30 Jahren Erfahrung und einer bewährten Geschichte in führender Position der Investmentbankenwelt bringt Jürgen eine Fülle von Wissen und Einblicken mit sich, die nur wenige andere besitzen.

Doch Jürgen hält dieses Wissen nicht für sich selbst zurück. Ganz im Gegenteil, er hat es sich zur Mission gemacht, sein einzigartiges Verständnis für den Finanzmarkt mit anderen zu teilen. Sein tiefgründiges Studium der Finanzentwicklungen hat ihm ein Verständnis des Marktes verliehen, das er nun in die Hände aller legt, die bereit sind, finanziell erfolgreich zu sein.

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